Neue Mautregelungen ab dem 01.07.2024
Ab dem 1. Juli 2024 treten in Deutschland bedeutende Änderungen bei der Lkw-Maut in Kraft, die sowohl für gewerbliche als auch für private Nutzer von schweren Fahrzeugen von Interesse sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen und Ausnahmen.
Mautpflicht ab 3,5 Tonnen
Ab dem 1. Juli 2024 sind alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Diese Regelung erweitert die bisherige Mautpflicht, die für Fahrzeuge
ab 7,5 Tonnen galt. Ziel dieser Änderung ist es, eine gerechtere Verteilung der Straßennutzungskosten zu gewährleisten und den Schwerlastverkehr umweltfreundlicher zu gestalten.
Ausnahme für Handwerkerfahrzeuge
Für bestimmte Handwerkerfahrzeuge gibt es erfreuliche Ausnahmen von der neuen Mautregelung. Fahrzeuge, die für handwerkliche Tätigkeiten eingesetzt werden und eine technisch zulässige
Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen haben, sind von der Mautpflicht befreit. Dies betrifft insbesondere:
Mautfreiheit für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht überschreitet, bleiben auch mit Anhänger oder Sattelauflieger mautfrei. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die
leichtere Fahrzeuge einsetzen, um Kosten zu sparen und gleichzeitig flexibel zu bleiben.
Besonderheiten bei BE-Minisatteln
Unsere BE-Minisattel bleiben ebenfalls von der Maut befreit, solange das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Diese Konfiguration bietet
erhebliche Vorteile:
Mit unseren BE-Minisatteln können Unternehmen somit weiterhin effizient arbeiten, ohne durch die neue Mautregelung belastet zu werden.
Fazit
Die neuen Mautregelungen ab dem 1. Juli 2024 bringen einige Änderungen mit sich, bieten jedoch auch spezifische Ausnahmen, insbesondere für Handwerksbetriebe und leichtere Fahrzeuge. Es
ist wichtig, diese neuen Regelungen zu kennen und entsprechend zu planen, um Kosten zu optimieren und von den Ausnahmen zu profitieren.
Für detaillierte Informationen und um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug den neuen Anforderungen entspricht, empfehlen wir, die offiziellen Seiten und Regelungen zu konsultieren.
Hier finden Sie die offiziellen Infos vom Bundesamt für Logistik und Mobilität:
Kurz und
knapp
Ausführlich inklusive Liste der
handwerklichen Tätigkeiten
Vom 10. - 15.06. waren wir ,als QVM Partner von Ford, Aussteller bei "Ford Erfahren" in Krefeld. Natürlich haben wir neben einem Festplateau auch einen Minisattel ausgestellt. Die Nachfrage nach Einsatzgebieten vom Minisattel und gesetzlichen Rahmenbedingungen waren enorm. DIe hohe Nutzlast von 3,4t beim ausgestellten Fahrzeug mit Führerschein BE beeindruckte die 400 Ford Händler welche zu Besuch an unserem Stand waren. Gleichzeitig eröffnet die Ladeflächenlänge des Minisattel von bis zu 9.600 mm den Ford Autohäusern neue Logistiklösungen. Mit dem Minisattel können somit erstmalig auch Wohnmobile auf Basis Ford Transit mit einer Ladehöhe von 700 mm transportiert werden.
Wir stellen im 2-Jahres Rhythmus auf der IFBA in Kassel aus. Dieses Jahr ist es wieder soweit. In der Halle 13 präsentieren wir 3 Typen unserer Minisattel für den Autotransport. Vom CLC über den CLS bis zum Tridem. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Freikarten können unter info@fgs-systems.de angefordert werden.
Auf unseren Minisattel CLC können auch Fahrzeuge mit langem Radstand transportiert werden. Aber Achtung: Bitte beachten Sie dabei immer die Hinterachslast der Zugmaschine. Im vorliegenden Fall hätte die Limousine rückwärts transportiert werden müssen. Eine Überlastung der Hinterachslast kann v.a. in der Schweiz zu hohen Strafen führen.